Brandungsangeln vom Strand, oder Angeln im Binnenland darf jeder, der einen gültigen Fischereischein besitzt und zusätzlich die Abgabemarke für Schleswig-Holstein erworben hat!
Änderungen bei der Fischereiabgabe und den Verwaltungsgebühren:
Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird ab sofort eine Verwaltungsgebühr von 8 € je Vorgang erhoben. In der Summer aus Abgabe und Gebühr kostet die Fischereiabgabe dann beim Behördenbesuch 18 €/ Jahr., zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 2 € (in Summe 20 €/ Jahr).
Hinweis:
Ab dem 01.01.2026 gelten dann auch für den Urlauberfischereischein die neue Fischereiabgabe sowie neue Gebührensätze beim Bezug über den Onlinedienst und vor Ort in der Behörde.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Lütjenburg – Frau Reinke: