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Gemeinde Blekendorf

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kurbetrieb der Gemeinde Blekendorf ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.sehlendorfer-strand.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Text nicht durchgängig mit Überschriften versehen
  • Bilder ohne Alternativtexte
  • Eingebundene Dokumente
  • Tastaturbedienbarkeit nicht durchgängig gegeben

Wir weisen darauf hin, dass die Website im Jahr 2024 komplett überarbeitet wird, ein genauer Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest. Sämtliche Inhalte werden in diesem Zusammenhang auf Barrierefreiheit geprüft und, wo möglich und sinnvoll, entsprechend optimiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer selbst vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter

Kurbetrieb der Gemeinde Blekendorf Strandstraße 24, 24327 Blekendorf

verantwortlich:

Bürgermeister Holger Schöning

Telefon: +49 4382 92 23 4

E-Mail: Ainfo@sehlendorfer-strand.de

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de